Genau wie die deutsche GmbH zählt auch die "Limited" zu den Kapitalgesellschaften und wird in Deutschland auch als
solche behandelt. Sie ist einfach, schnell und günstig zu gründen. Schon binnen 24 Stunden kann sie ihr
Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten.
Besonders erfreulich ist dabei, dass der bürokratische Aufwand wesentlich geringer ist als bei deutschen Gesellschaftsformen! Denn mit dem Eintrag in das englische Zentralhandelsregister (Companies House) gilt Ihre Limited bereits als gegründet und Sie genießen den vollen Haftungsschutz.
Folgende Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited festlegen:
Die Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft bringt Ihnen als Firmeninhaber viele Vorteile!
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