Gründung von ausländischen Kapitalgesellschaften

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung ausländischer Kapitalgesellschaften.Genau wie die deutsche GmbH zählt auch die "Limited" zu den Kapitalgesellschaften und wird in Deutschland auch als solche behandelt. Sie ist einfach, schnell und günstig zu gründen. Schon binnen 24 Stunden kann sie ihr Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten.

Besonders erfreulich ist dabei, dass der bürokratische Aufwand wesentlich geringer ist als bei deutschen Gesellschaftsformen! Denn mit dem Eintrag in das englische Zentralhandelsregister (Companies House) gilt Ihre Limited bereits als gegründet und Sie genießen den vollen Haftungsschutz.

 

Folgende Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited festlegen:

  1. Wer ist der Eigentümer (Shareholder)? In der Regel sind Sie dies als Gründer meist selbst. Da es aber weitere Möglichkeiten gibt, informieren und beraten wir sie gerne dazu. Wichtig zu wissen: Dem Shareholder gehört das Unternehmen und ihm steht auch der Gewinn der Gesellschaft zu. Jedoch haftet der Shreholder nicht persönlich für die Schulden der Limited!
  2. Als Shareholder müssen Sie mindestens einen Geschäftsführer (Director) benennen, der das Unternehmen nach außen hin vertritt. Sie können als Shareholder auch sich selbst zum Director benennen.
  3. Das englische Gesellschaftsrecht verlangt einen registrierten Firmensitz (Registered Office) und optional einen Verwalter und Ansprechpartner gegenüber englischen Behören (Secretary). Damit Sie sich um diesen Bereich nicht kümmern müssen, können wir dies für Sie auf Wunsch komplett übernehmen! Damit wird Ihre Unternehmensgründung so einfach und komfortabel wie irgend möglich sein!

Vorteile im Überblick

Die Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft bringt Ihnen als Firmeninhaber viele Vorteile!

  • Sehr Niedriges Stammkapital ab 1 Euro
    Bereits ab 1 Euro Stammkapital können Sie eine private Limited Company (Limited) gründen! Zum Vergleich: Bei der Gründung einer GmbH in Deutschland benötigen Sie ein Stammkapital von 25.000 Euro!
  • Begrenzte private Haftung
    Mit einer Limited sind Sie mindestens genauso gut wie mit einer GmbH vor dem Durchgriff auf Ihr Privatvermögen geschützt.
  • Schnell umsetzbar
    Wenn Sie eine Limited gründen möchten, ist dies im Vergleich zu einer Firmengründung in Deutschland wesentlich schneller möglich! In der Regel dauert dies in England nämlich weniger als 1 Woche.
  • Niederlassungsfreiheit
    Obwohl der rechtliche Sitz der Limited in England liegt, können Sie den tatsächlichen Verwaltungssitz frei wählen – und ihn z. B. nach Deutschland legen. Sie haben also eine garantierte "europäischen Niederlassungsfreiheit"
  • Einfaches Gesellschaftsrecht
    Das britische Gesellschaftsrecht ist weit flexibler als das deutsche. Satzungsänderungen, ein Wechsel oder die Hinzunahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern können ohne Notar durchgeführt werden.
  • International anerkannt
    Im internationalen Business ist die Limited seit Jahrzehnten bekannt und anerkannt. Gerade im Kontakt mit Lieferanten und Kunden im Ausland kommen keine Fragen auf.
  • Projektgesellschaften
    Mit der Limited ist es ohne Probleme möglich Ihre Ideen schnell. einfach und vor allem risikolos umzusetzen. Denn der große Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen ist die Tatsachen, dass die Limited im Falle einer Liquidation kein Sperrjahr kennt!